„Das ist auch für mich eine große Freude, dass unser Beruf und unser Handwerk nun endlich eine moderne, dem heutigen Stand der Technik angepasste Bezeichnung erhalten hat. Schon lange haben wir auch auf diesen Meistertitel gewartet!“, sagt Franz-Josef Borgmann, Ehrenpräsident des LandBauTechnik-Bundesverbands (LBT e.V.). Und die Freude ist nicht nur bei ihm, sondern beim gesamten Ehren- und Hauptamt des LBT e.V. groß.

Land- und Baumaschinenmechatroniker-Handwerk- und -Meister, so lautet ab sofort die Bezeichnung, auf die der Bundesverband mit seinen engagierten Mitstreitern lange hingearbeitet hat. Daher ist der 9. Juni 2021 ein bedeutungsvoller Tag. Denn an diesem Tag wurde das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ vom Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats mit dieser elementar wichtigen Änderung beschlossen, die sich zu großen Teilen auf die Meisterprüfung, ihre Umsetzung, Zulassung und Anerkennung beziehen. „Viele Fragen, z.B. zur rückwirkenden Umbenennung oder auch zukünftigen Außendarstellung werden wir in den nächsten Wochen näher beleuchten“, sagt Ulrich Beckschulte, Geschäftsführer des LandBauTechnik-Bundesverbands. „Es sind bei fast allen Satzungen von Innungen und Verbänden entsprechende Änderungen zu vollziehen. Auch sind die Handwerkskammern und Berufskollegs zu informieren, damit die Änderungen auch bald in die Tat umgesetzt werden“, so Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LBT.

Namensanpassung ist Beispiel für erfolgreiche Verbandsarbeit

Die für die Branche wichtige Anpassung steht in Anlage A der Gesetzesvorlage unter der Nummer 21: Hier wird das Wort „Landmaschinenmechaniker“ durch die Wörter „Land- und Baumaschinenmechatroniker“ ersetzt. Nach über 20 Jahren „Bohrens dicker Bretter“ schafften es die beiden Wortelemente „Baumaschinen“ und „Mechatroniker“ nun auch offiziell in unseren Berufsnamen. Damit folgt man der schon lange bestehenden Bezeichnung des Gesellenberufs: Land- und Baumaschinenmechatroniker. „An diesem Beispiel zeigen wir wieder einmal, dass wir als Bundesverband erfolgreiche Verbandsarbeit in Berlin betreiben“, sagt Ulf Kopplin, Präsident des Bundesverbands.

„Baumaschinen“ und „Mechatroniker“ offiziell im Berufsnamen – warum ist das so wichtig?

Anfang der 2000er Jahre gelangte die Vokabel „Baumaschinen“ erstmals in den berufsbildenden Fokus des Verbands und wurde 2008 im Namen des Gesellenabschluss amtlich. Damit wollte man die außerordentliche Bandbreite der in der Branche zu „be-servicenden“ Maschinen- und Gerätegruppen auch im Berufsnamen darstellen: Alles, was draußen mit einem Motor arbeitet und kein Auto, Lkw, Motorrad oder Bus ist, also von der Motorsäge für den Privatgarten über Technik für die Landwirtschaft (innen wie außen) und Kommunal- und Reinigungstechnik sowie Flurförderfahrzeuge und Baumaschinen. Doch nur in der Gesellenausbildung umgesetzt – das reicht eben nicht, denn eine Branche und ein Beruf definiert sich über den höchsten Titel, den Namen des Handwerks und den Meistertitel. Und der hieß – bis jetzt und für niemanden verständlich – eben nur „Landmaschinen“ und „Mechanik“. „Dahinter konnte niemand die große real existierende Breite vermuten – doch jetzt ist genau diese Breite auch im Namen des höchsten Berufsabschlusses unserer Branche umgesetzt, im Meistertitel. Mit dem „Mechatroniker“ wird die Berufsbezeichnung der heutigen, modernen Landtechnik angepasst und aufgewertet. Ein großer Erfolg.“, sagt Bundesinnungsmeister Leo Thiesgen.

Zur Entwicklung der letzten Monate

Auch seine Nachfolger im Amt sind mehr als begeistert: Alfred van den Berg, BIM von 2003 bis 2014 hatte zu seiner Zeit an dieser Stelle nie lockergelassen und freut sich mit allen Verantwortlichen in den Branchen. Leo Thiesgen, der aktuelle BIM aus Rheinland-Pfalz, brachte es in der letzten Sitzung des Berufsbildungsausschusses (BBiA) auf dessen Sitzung Mitte Juni 2021 frei nach Willy Brandt auf den Punkt: „Da wächst zusammen, was zusammengehört! Wir freuen uns über dieses schöne Geburtstagsgeschenk – denn nach unserer Gründung 1941 wurden wir mitten im Frühjahrs-Lockdown bereits 80 Jahre alt“.

Folgen für die Verbandsorganisation

Für die Organisation des Verbands LandBauTechnik ergeben sich darüber hinaus wichtige praktische und strategischen Aspekte. Zunächst müssen alle Verbandsstufen, insbesondere die Innungen prüfen, inwieweit sie ihre Namen und Satzungen anpassen müssen. „Es kann eben nun keine „Innung für das Landmaschinenhandwerks“ mehr geben. Dieses sollte schnellst möglich umgesetzt werden“, sagt Hauptgeschäftsführer Dr. Michael Oelck. Entsprechende Informationsschreiben sind bereits an die Landesverbände übermittelt worden. „Selbstverständlich stehen wir als Bundesverband hier unterstützend zur Seite“, so Oelck.

Chance für die Verbandsorganisation: neue Akquisemöglichkeiten

Die Namensanpassung in Anlage A eröffnet allen zudem Verbandsteilen, insbesondere eben genau den Innungen und Landesinnungen, nunmehr ganz neue Akquisemöglichkeiten: Kein Baumaschinen-Fachbetrieb mit stehendem Gewerbe kann sich nunmehr dem Werben der 46 Innungen in Deutschland auf Dauer ernsthaft entziehen: In der neugefassten Anlage A sind Baumaschinen – für jeden nachlesbar – nun als Teil des Handwerks gelistet. Formal galt das natürlich zuvor auch schon: Wer ein stehendes Gewerbe betreibt und im Service gewisse Grenzen erreicht, ist in die Rolle der zuständigen Handwerkskammer eintragungspflichtig.

 

 

Entwicklung des Berufsnamens

 

Gesellen

1941 bis 1989 Landmaschinenmechaniker

1989 bis 2003 Landmaschinenmechaniker/-in

2003 bis 2014 Mechaniker/in für land- & Baumaschinetechnik

Seit 2014 Land- & Baumaschinenmechatroniker/-in (Öffnung nach BBiG)

 

Meister

1941 bis 2021 Landmaschinenmechaniker/-in

Seit 2021 Land- & Baumaschinenmechatroniker/-in